Ehrungen

Die Grundlage für die Ehrungen bildet die Ehrungsordnung des Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW). Über die möglichen Ehrungen des BVBW hinaus können auch Ehrungen nach der Ehrungsordnung der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) beantragt und durchgeführt werden. Beide Ehrungsordnungen finden Sie auf der Internetseite des BVBW.

Link zur Internetseite des BVBW: www.bvbw-online.de/downloads/Ehrungen

Um eine reibungslose Durchführung der Ehrungen zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass die Ehrungsanträge mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin dem Blasmusikkreisverband Freudenstadt zur Verfügung gestellt werden.

Die Übermittlung der Ehrungsanträge an den Blasmusikkreisverband Freudenstadt muss über die Vereinsverwaltung-Software ComMusic erfolgen.

Die Ehrungen werden in der Regel von einem Vertreter des Blasmusikkreisverbandes Freudenstadt vorgenommen. Der Kreisverband legt fest, wer die Ehrungen durchführt und informiert den Verein rechtzeitig vor dem Ehrungstermin. Die Ehrenzeichen und Urkunden werden vom jeweiligen Vertreter zum Ehrungstermin mitgebracht.

Zuständig für die Bearbeitung der Ehrungen beim Blasmusikkreisverband Freudenstadt ist:

Michael Danninger
Tel.: 07482 / 913434
Mobil: 0173 3867202
E-Mail: mdanninger-orga@bmkv-fds.de

Bei weiteren Fragen zu Ehrungen sowie zur ComMusic-Software können Sie sich gerne an uns wenden.